2. Beweglicher Ferientag
Aktuelle Informationen erhalten Sie per Mail, sobald sie verfügbar sind.
Die aktuelle Rechtslage erlaubt folgende Regelungen
Fall A)
Sollte der Distanzunterricht verlängert werden:
- Keine Aufgabenpläne, keine Videokonferenzen - Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen haben frei.
- Die Notbetreuung in der OGS findet (ohne Aufgabenbearbeitung) für angemeldete Kinder statt.
Fall B)
Sollte der Präsenzunterricht wieder starten:
- Für alle Kinder kein Unterricht.
- Es wird für die OGS-Betreuung an diesem Tag eine Bedarfsabfrage - wie bisher üblich - herausgegeben.
Fall C)
Die Landesregierung gibt neue Bestimmungen heraus, nach denen wir uns richten müssen.
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